Rauchschutztüren

Schön dicht halten!

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Rauchschutztüren mit Prüfzeugnis.
Rauchschutz kann Leben retten!

Die Gefahr eines Brandes besteht immer und beinahe überall! Rund 90 % aller Brandtoten sind Rauchtote. In allen Bundesländern und Landesbauordnungen gelten daher präzisierte Bestimmungen bezüglich »rauchdichter« Türen.
Zugesicherte Eigenschaften dieser Türen obliegen einem strengen Prüfverfahren. Die TSH-Türen erfüllen die normativen Vorgaben.

Rauchschutztüren nach DIN 18095 müssen für etwa 10 Minuten einen rauchfreien Rettungsweg sichern.

Vorsicht: Feuerschutztüren nach DIN 4102 sind nicht ohne weiteres rauchdicht nach DIN 18095!

Daher: TSH-Rauchschutztüren! Sicher ist sicher: TSH-Türen haben ein Kennzeichnungsschild mit Angabe der Norm, Produktbezeichnung, Prüfstelle und Prüfzeugnis-Nummer sowie des Herstellungsjahres. Inklusive Einbau- Anleitung und Werksbescheinigung.

Info-Box
  • Eine rauchdichte und selbstschließende Tür ist nach DIN 18095 geprüft.
  • Eine feuerhemmende und selbstschließende Tür ist nach DIN 4102 geprüft.
  • Feuerschutztüren sind nicht automatisch rauchdicht
Quelle: TSH - System GmbH

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