Rund 90 % aller Brandtoten sind Rauchtote.
In allen Bundesländern und Landesbauordnungen
gelten daher präzisierte Bestimmungen bezüglich »rauchdichter« Türen.
Zugesicherte Eigenschaften dieser Türen obliegen einem strengen Prüfverfahren.
Die TSH-Türen erfüllen die normativen Vorgaben.
Rauchschutztüren nach DIN 18095 müssen für etwa 10 Minuten
einen rauchfreien Rettungsweg sichern.
Vorsicht: Feuerschutztüren nach DIN 4102 sind nicht
ohne weiteres rauchdicht nach DIN 18095!
Daher: TSH-Rauchschutztüren! Sicher ist sicher: TSH-Türen
haben ein Kennzeichnungsschild mit Angabe der Norm,
Produktbezeichnung, Prüfstelle und Prüfzeugnis-Nummer
sowie des Herstellungsjahres. Inklusive Einbau- Anleitung und Werksbescheinigung.
Info-Box
Eine rauchdichte und selbstschließende Tür ist nach DIN 18095 geprüft.
Eine feuerhemmende und selbstschließende Tür ist nach DIN 4102 geprüft.
Feuerschutztüren sind nicht automatisch rauchdicht
Quelle: TSH - System GmbH
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